Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 
SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN.

Privathaftpflicht

Sind geliehene Sachen mitversichert?

Ja, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Sind Tiere mitversichert?

Kleintiere wie Katzen, Vögel, Bienen oder Brieftauben sind mitversichert. Hunde und Pferde können über eine separate Gruppenversicherung versichert werden.

Sind Schäden durch die Benutzung von Pedelecs mitversichert?

Schäden durch die Nutzung von Pedelecs oder E-Bikes ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sind mitversichert.

Leistet diese Versicherung, wenn ich als Mieter einer Wohnung meinen Vermieter schädige?

Ja, und zwar bis zu einer Summe von 2 Mio. Euro. Allerdings sind einige Schäden, wie z. B. Glasschäden, ausgeschlossen.

Deckt dieser Vertrag das Risiko, dass jemand vor meinem Haus ausrutscht und sich verletzt?

Für das selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus besteht dieser Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig.

Bis wann sind meine Kinder mitversichert?

Mitversichert sind unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Volljährige Kinder sind jedoch nur mitversichert, solange sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Aber auch dann endet der Versicherungsschutz spätestens mit dem Beginn des 28. Lebensjahres. Sollte eine Erstausbildung jedoch über das 28. Lebensjahr hinausgehen, so besteht für deren Dauer – unabhängig vom Lebensalter – ebenfalls Versicherungsschutz.

Warum taucht mein Ehepartner nicht auf der Versicherungsbestätigung auf?

Ehepartner*innen sind automatisch mitversichert. Lediglich ein*e Partner*in in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft muss namentlich in den Vertrag aufgenommen werden, wenn er/sie nicht in Ihrem Haushalt behördlich gemeldet ist.

Enthält dieser Vertrag eine Forderungsausfalldeckung?

Ja. Falls der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung hat und einen Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen kann, sorgt eine Forderungsausfalldeckung unter bestimmten Voraussetzungen dafür, dass Sie Ihr Geld dennoch bekommen.

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