Wohngebäude

Durch einen Sturm fällt ein Baum auf Ihr Haus. Doch auch Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser können große Schäden an Ihrem Haus verursachen. Als Hauseigentümer*in ist eine Wohngebäudeversicherung daher sinnvoll.

Unsere Gruppenversicherung ist mit dem Zusatzbaustein „Plus“ leistungsstark und erfüllt die BdV-K.-o.-Kriterien. Diese sowie weitere allgemeine Informationen zur Wohngebäudeversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:

  • Der Versicherer kürzt die Leistung nicht, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren sind auch außerhalb der Gebäude auf dem versicherten Grundstück mitversichert.
  • Schäden an Ihren Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind mitversichert, sofern diese aus dem Jahr 1960 oder jünger sind.
  • Beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung: Für alle, die zur Gruppenversicherung wechseln möchten, aber ihre bestehende Wohngebäudeversicherung noch nicht sofort beenden können, ist die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung interessant. Diese leistet zu den Bedingungen der Gruppenversicherung über den Versicherungsschutz der bestehenden Versicherung hinaus. Bis zu 12 Monate können so Lücken geschlossen werden – und das beitragsfrei.
  • Regelung bei unklarer Zuständigkeit bei Versichererwechsel: Wechseln Sie von einem anderen Versicherer zu unserer Gruppenversicherung und ist unklar, ob ein Versicherungsfall schon vor dem Wechsel eingetreten war, wird der Schaden über die Gruppenversicherung reguliert.

Tipp: Eine Feuerrohbauversicherung kann für 24 Monate beitragsfrei abgeschlossen werden. Mit dem Einzug in das Gebäude geht sie in die Wohngebäudeversicherung über.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Beitragsrechner

Achtung

Versicherte Gefahren und Selbstbeteiligung

Der Beitragsrechner unterstellt den Versicherungsumfang Feuer (F), Leitungswasser (LW), Sturm und Hagel (ST+H). Die Selbstbeteiligung gilt nur für ST+H. Für F und LW kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden.

Beitragsrechner zur
Wohngebäudeversicherung

wenn nicht bekannt

* Pflichtfeld

** Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, die mindestens 500 Euro und maximal 1.000 Euro betragen kann.

*** Über den Zusatzbaustein Plus können Sie eine höhere Leistung bei bestimmten Rohrbrüchen vereinbaren.

Beiträge sind gültig seit 01.01.2022

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