Wohngebäude Elementarschaden

Starkregen kann dazu führen, dass sich Oberflächenwasser auf Ihrem Grund und Boden ansammelt und in Ihr Gebäude eindringt. Auch die Gefahren Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch sind versichert. Hauseigentümer*innen sind gut beraten, eine solche Versicherung abzuschließen.

Allgemeine Informationen zur Elementarschadenversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:

  • Der Versicherer kürzt die Leistung nicht, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  • Die Wartezeit von zehn Tagen entfällt unter bestimmten Voraussetzungen.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Beitragsrechner

Achtung

Der Beitragsrechner prüft die Erdbebenzone (E1 - E3) und berechnet dann den Beitrag für die ZÜRS-Zone 1. Die ZÜRS-Zone 2 ist gegen erhöhten Beitrag versicherbar (siehe Anmeldeformular). Objekte in E3 und / oder ZÜRS 3 oder ZÜRS 4 sind nicht versicherbar.

Beitragsrechner zur Wohngebäude
Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung kann nur in Verbindung mit der Gruppen-Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Deren Versicherungsumfang muss Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sein. Bitte nutzen Sie daher diesen Beitragsrechner.

 

Beiträge sind gültig seit 01.01.2020

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