Wohngebäude Photovoltaik

Wenn Sie über Ihre Photovoltaikanlage Elektrizität ins öffentliche oder eigene Netz einspeisen und dadurch Schäden verursachen, hilft die Photovoltaikanlagenversicherung. Auch deshalb ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Enthalten sind eine Elektronik- einschließlich Ertragsausfallversicherung sowie eine Betreiber-Haftpflichtversicherung. Versichert sind unvorhergesehene Schäden an der Anlage und deren Abhandenkommen sowie Schäden durch die Einspeisung in das Stromnetz.

Allgemeine Informationen zur Photovoltaikanlagenversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:

  • Eine Montageversicherung ist bis 3.000 Euro enthalten.
  • Feuerlöschkosten sind bis zu 10.000 Euro mitversichert.
  • Der Versicherer ersetzt den Ertragsausfall: 2,50 Euro am Tag je kWp in den Monaten April bis September und 1,75 Euro am Tag je kWp in den Monaten Oktober bis März.
  • Der Versicherer tritt für einen Unterbrechungsschaden für bis zu 12 Monate ein.

Tipp: Haben Sie eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung (Solarthermieanlage), reicht die Absicherung über die Gruppen-Privathaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Beitragsrechner

Beitragsrechner zur
Wohngebäude Photovoltaik

Für die Ermittlung Ihres Beitrages benötigen Sie keinen Rechner, denn der Beitrag ist von der Leistung Ihrer Photovoltaikanlage abhängig und beträgt

  • bei einer Leistung bis 5,00 kWp genau 87,77 Euro.
  • bei einer Leistung bis 10,00 kWp genau 113,03  Euro.
  • bei einer Leistung bis 15,00 kWp genau 128,16 Euro.

In diesen Beiträgen sind die gesetzliche Versicherungsteuer sowie das Verwaltungsentgelt bereits enthalten.

Beiträge sind gültig seit 01.03.2024

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